Leistungen für Erben

Wir bringen Familiengeschichten ans Licht – mit Herz, Verstand und internationaler Erfahrung

Wir sind Ihr verlässlicher Partner, wenn es darum geht, unbekannte Erben zu finden und Familien wieder zusammenzuführen. Unsere Arbeit kennt keine Grenzen – weder geografisch noch menschlich. Mit einem starken internationalen Netzwerk und modernsten Recherchemethoden spüren wir selbst über Kontinente hinweg familiäre Verbindungen auf und klären Nachlassfragen schnell und zuverlässig. Wir recherchieren unbekannte Erben weltweit und stellen sicher, dass Nachlassansprüche vollständig und rechtssicher geklärt werden. Mit genealogisch fundierten Methoden rekonstruieren wir Stammbäume und dokumentieren familiäre Zusammenhänge, um Erbfolgen zweifelsfrei und vollumfänglich nachzuweisen.

Sie benötigen Unterstützung bei der Beantragung eines Erbscheins oder beim Nachweis der Erbfolge? Sprechen Sie uns gerne an. Wir begleiten Sie durch jeden Schritt – von der Bestimmung der Erbquoten über die Beibringung fundierter Erbnachweise bis hin zur Erbscheinantragsstellung und der sich an die Erteilung des Erbscheins anschließende Nachlassabwicklung und Auszahlung an die Erben.

Als besonderen Service erhalten alle interessierten Erben von uns den vollständigen Familienstammbaum kostenlos – denn Ihre Geschichte gehört Ihnen. Viele Erben entdecken dabei erstmals die faszinierenden Verzweigungen ihrer eigenen Familie, was diesen Moment zu einem ganz persönlichen Erlebnis macht.

Im Folgenden beantworten wir einige häufige Fragen, die uns von Erben gestellt werden – vielleicht ist auch Ihre dabei.

  • Warum bin ich von Ihnen angeschrieben worden? Wenn Sie Post von uns erhalten haben, wurden Sie im Rahmen unserer Ermittlungen als mögliche(r) gesetzliche(r) Erbe/Erbin identifiziert, der/die aufgrund eines nicht vorhandenen Testamentes bzw. nicht vorhandenen Erbvertrages erben, da hierbei in der Regel die gesetzliche Erbfolge eintritt. Das bedeutet, dass es einen Erblasser gibt, zu dem Sie nach derzeitiger Erkenntnis in verwandtschaftlicher Beziehung stehen. Wir möchten Sie darüber informieren und Ihnen helfen, Ihren möglichen Anspruch geltend zu machen.
  • Warum hat mich nicht das Nachlassgericht informiert? Die Erbenermittlung ist ein Bestandteil der freiwilligen Gerichtsbarkeit. Wenn die Erben nicht bekannt sind führt das Nachlassgericht keine aufwendige Erbenermittlung durch. Statt dessen kann das Gericht einen Nachlasspfleger bestellen, der üblicherweise mit den Wirkungskreisen „Ermittlung und Sicherung des Nachlasses“ und „Ermittlung der Erben“ betraut wird. Bei äußerst komplexen Fällen (meist mit Auslandsbezug) kann der Nachlasspfleger zur Bestimmung der gesetzlichen Erbfolge einen professionellen Erbenermittler hinzuziehen.
  • Entstehen mir Kosten durch Ihre Ermittlungen? Nein. Unsere Ermittlungen erfolgen auf unser eigenes Kostenrisiko. Das bedeutet: Sie tragen keinerlei Kosten, solange der Erbfall nicht erfolgreich abgeschlossen wurde und Ihr Erbanteil auszahlungsfähig ist. Der Nachlass selbst wird durch unsere Tätigkeit nicht belastet. Unser Honorar können wir gemäß höchstrichterlicher Rechtsprechung lediglich im Rahmen der Erben-Honorarverträge mit den von uns ermittelten Erben vereinbaren. Die Höhe unseres Honorars richtet sich nach aktueller Rechtsprechung und ist prozentual an den Ihnen zufallenden Erbteil gekoppelt
  • Wann und durch wen wird Ihr Honorar beglichen? Unsere Honorarforderung wird ausschließlich im Erfolgsfall fällig, d. h. im Rahmen der Auszahlung des Nachlasses an die Erben. Die Begleichung unserer Rechnungen wird üblicherweise vom Nachlasspfleger oder einer anderen mit der gesamten wirtschaftlichen Abwicklung beauftragten Person übernommen. Unter keinen Umständen sind Sie verpflichtet, persönliche Zahlungen an mich zu leisten
  • Kann Ihr Honorar über meinen Erbteil hinausgehen? Nein. Unser Honorar wird individuell mit Ihnen vereinbart und ist prozentual an Ihren Erbteil gekoppelt. Es kann daher niemals höher sein als der Anteil, der Ihnen zusteht. Die genaue Höhe wird vorab transparent in der Honorarvereinbarung festgelegt
  • Was ist, wenn ich doch nicht erbberechtigt bin? Sollte sich im Laufe der Ermittlungen herausstellen, dass Sie nicht zum Kreis der Erben gehören, entstehen Ihnen selbstverständlich keine Kosten. Wir tragen in diesem Fall das gesamte Risiko. Ein finanzielles Risiko für Sie besteht daher nicht
  • Wieso kann ich mir sicher sein, dass ich keine Schulden erbe? Da unsere Honorarforderung prozentual an den Ihnen zufallenden Erbteil gekoppelt ist, überprüfen wir vor Übernahme des Erbenermittlungsauftrages die wirtschaftliche Beschaffenheit des Nachlasses anhand des Nachlassverzeichnisses, welches dem Nachlassgericht vorliegt und ebenfalls von den Erben eingesehen werden kann. Wir übernehmen die Erbenermittlung ausschließlich bei positiven Nachlässen. Weder die Erben noch wir haben ein finanzielles Interesse an der Abwicklung eines überschuldeten Nachlasses
  • Wer war der Erblasser / die Erblasserin? Die Person des Erblassers / der Erblasserin steht mit Ihnen nach derzeitigen Erkenntnissen in einem verwandtschaftlichen Zusammenhang. Da wir unser Honorar gemäß höchstrichterlicher Rechtsprechung lediglich im Rahmen der Erben-Honorarverträge mit den von uns ermittelten Erben vereinbaren können, müssen wir Ihnen diese Information verkaufen. Sobald von Ihnen der unterschriebene Erben-Honorarvertrag vorliegt, wird Ihnen die Person des Erblassers / der Erblasserin schriftlich bekannt gegeben
  • Was passiert mit Immobilien im Nachlass? Immobilien gehören ebenfalls zum Nachlass und werden im Zuge der Nachlassabwicklung selbstverständlich berücksichtigt. Im Sinne einer praktisch gut durchführbaren Erbauseinandersetzung werden wir dafür Sorge tragen, dass die Immobilie im Zuge der Abwicklung verwertet wird und der Verkaufserlös gemäß den Erbquoten aus dem Erbschein an die Erben ausgezahlt werden kann
  • Wer ist Ihr Auftraggeber? Unsere Auftraggeber sind in der Regel Nachlassgerichte, Nachlasspfleger oder die Erben selber. Dies ist immer dann der Fall, wenn jemand die Person des Erblassers / der Erblasserin kennt, jedoch in Unkenntnis der vollumfänglichen familiären Zusammenhänge die eigene Erbquote für den Erbscheinsantrag nicht bestimmen kann. Diese Aufgabe übernehmen dann wir
  • Wie lange dauert die Erbenermittlung? Die Dauer hängt stark vom Einzelfall ab. Bei eindeutigen Familienverhältnissen kann die Ermittlung binnen weniger Wochen abgeschlossen sein. Bei komplexeren Fällen – etwa mit Auslandsbezug – kann sie mehrere Monate, im Extremfall auch Jahre in Anspruch nehmen. Wir halten Sie während des gesamten Prozesses über jeglichen Fortschritt auf dem Laufenden
  • Wie ist der Ablauf nach Abschluss der Honorarvereinbarung? Sobald Sie die Honorarvereinbarung unterzeichnet haben, übernehmen wir alle weiteren Schritte. Wir beschaffen die notwendigen Unterlagen für den Erbnachweis, führen die Korrespondenz mit den zuständigen Behörden, Gerichten und Miterben und koordinieren den gesamten Ablauf von der Erbscheinantragsstellung hin bis zur Auszahlung Ihres Erbanteils. Sie können sich währenddessen entspannt zurücklehnen – wir kümmern uns um alles Weitere.